Investition

Eine Behandlungseinheit dauert 50 bis 60 Minuten. Die Kosten für eine Behandlungseinheit betragen 80,00 Euro bis 90,00 Euro je nach Erstattungsumfang Ihrer Krankenkasse.

 

Kostenerstattung durch Gesetzliche Krankenkassen

Die Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen ist unterschiedlich geregelt. Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten immer mehr Gesetzliche Krankenkassen teilweise die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Zurzeit (Februar 2013) beteiligen sich daran bereits mehr als 50 Kassen für gesetzlich Versicherte. Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung durch einen Osteopathen mit anerkannter Ausbildung erfolgt.

Als Mitglied des VOD e.V. - Verband der Osteopathen Deutschland erfüllen wir die geforderten hohen Qualitätsstandards. Bitte beachten Sie, dass manche Kassen eine ärztliche Bescheinigung fordern, dass die Behandlungen medizinisch veranlasst sind.

Eine Übersicht über die Erstattung von Naturheilverfahren der Gesetzlichen Krankenkassen finden Sie als PDF unter:

www. gesetzliche krankenkassen .dewww. gesetzliche krankenkassen .de

 

 

Wenden Sie sich direkt an die jeweiligen Versicherungen und informieren sich über deren Vertragsbedingungen. Bitte beachten Sie bei der Auswahl Ihres Osteopathen, dass er eine mindestens vierjährige Weiterbildung von 1350 Stunden und ständige Fortbildungen vorweisen kann.

Auf der Therapeutenliste des VOD unter www.osteopathie.de finden Sie Osteopathen, die diesen Anforderungen entsprechen.

 

Private Krankenversicherungen erstatten häufig Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).Dies ist abhängig vom gewählten Tarif, fragen Sie deshalb bitte im Zweifel Ihren Versicherer.

Haben Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese im Rahmen des vereinbarten Tarifs die Kosten.